Viele Brillen- und Kontaktlinsenträger, die über eine Augenoperation nachdenken, beschäftigen sich mit den Behandlungskosten. Vor einer Augen-OP fragen sie sich, welche Kosten die eigene Krankenkasse übernimmt. Zahlt die gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten einer Grauer Star-OP, Augenlaser-OP oder Linsenimplantation?
Übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten einer Katarakt-OP (Grauer Star-OP)?
Grundsätzlich übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten einer „medizinisch notwendigen“ Behandlung. Da der Graue Star unbehandelt zum vollständigen Verlust der Sehfähigkeit führen kann, fällt die klassische Katarakt-OP in diese Kategorie und wird daher von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Demnach werden in der Regel die Kosten für eine Basis-Diagnostik, Basis-Voruntersuchungen, die Operation samt Einsetzen einer Standardlinse (sphärische Monofokallinse) sowie die Nachbehandlung übernommen.
Im Regelfall werden folgende Leistungen übernommen:
- Augenärztliche Basis-Untersuchung unter Einsatz des Spaltlampenmikroskops (Analyse des vorderen und mittleren Augenabschnitts sowie des Augenhintergrunds, Untersuchung der Hornhaut, Analyse der Brechkraft der Augen, Bestimmung der Sehschärfen, Messung des Augeninnendrucks, Kontrolle vorhandener Sehhilfen)
- Ärztliche Aufklärung und Beratung, Ergebnisdokumentation
- OP – in der Regel ambulant unter lokaler Betäubung (OP-Methode: Phakoemulsifikation)
- Einsetzen einer Standard-Kunstlinse (sphärische Monofokallinse)
- Kontrolluntersuchungen, meist am Tag nach der OP sowie nach einer Woche und einem Monat
Welche Kosten übernehmen gesetzliche Krankenkassen nicht?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen derzeit jedoch nur die Kosten des Eingriffs, wenn eine (sphärische) Monofokallinse eingesetzt wird. Häufig kann damit nicht das für das Auge bzw. den Patienten optimale Ergebnis erzielt werden. Um noch individueller auf die Augen und die Bedürfnisse eines jeden Patienten eingehen zu können, gibt es Premiumlinsen mit einem zusätzlichen Nutzen. Beispielsweise existieren innovative Linsen mit höherer Abbildungsqualität oder zur zusätzlichen Korrektur einer Hornhautverkrümmung. Auch die präzisere Femto-Katarakt-Operation mittels innovativer Lasertechnologie, bei der ebenso zusätzlich eine Hornhautverkrümmung korrigiert werden kann, wird nicht von gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Die entstehenden Mehrkosten für innovative Premiumlinsen und aufwändigere Untersuchungs- und Operationsleistungen müssen vom Patienten selbst getragen werden. Welche Zusatzleistungen für dich sinnvoll sind, hängt in erster Linie von deinen individuellen Bedürfnissen und Wünschen ab. Hast du eventuell zusätzlich eine Hornhautverkrümmung, die korrigiert werden muss? Möchtest du nach der OP größtmöglich brillenfrei sein? Unsere erfahrenen Augenärzte beraten Sie vor Ort unverbindlich und individuell auf Ihre Augen abgestimmt zu den unterschiedlichen Behandlungsmethoden.
Übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für eine refraktive Augenlaser-OP oder Linsenimplantation?
Für viele Patienten war die Augenlaserbehandlung oder die Linsenimplantation die beste Entscheidung ihres Lebens, da sie nun frei von Brille und Kontaktlinsen leben können. Dennoch werden Fehlsichtigkeiten von den gesetzlichen Krankenkassen nicht als Krankheit eingestuft, sodass auch die Korrektur keine „medizinisch notwendige“ Behandlung darstellt. In der Regel erfolgt daher keine Kostenübernahme einer Augenlaser-OP oder Linsenimplantation und dazugehöriger Voruntersuchungen bei gesetzlich versicherten Patienten.
Hallo ich hätte Interesse an einer Augenlaserkorrektur. Ich bin über die Barmer zusätzlich versichert.
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Kowal
Liebe Nicole Kowal,
schau gerne auf unserer Website smileeyes.de vorbei, wähle einen Standort in deiner Nähe und vereinbare ein Beratungsgespräch oder einen Termin zur Voruntersuchung.
Erst nach einer umfangreichen Untersuchung können wir dir sagen, ob deine Augen für eine Augenlaserkorrektur geeignet sind.
Ganz liebe Grüße
Dein Smile Eyes Team