Wer von Brille oder Kontaktlinsen genug hat und daher über eine Augenoperation nachdenkt, stößt unweigerlich auf die Frage der Kosten. Die Überlegung, ob sich die Krankenkasse an den Kosten einer Augenlaser-Behandlung oder Linsenimplantation beteiligt, beeinflusst die OP-Entscheidung. Doch welche finanzielle Unterstützung bieten private Krankenversicherungen bei Katarakt-Eingriffen bzw. Augenlaser-OPs/Linsenimplantationen bei Fehlsichtigkeit?
Übernehmen private Krankenkassen die Kosten für eine Katarakt-OP (Grauer Star)?
Je nach Tarif übernehmen private Krankenversicherungen ganz oder teilweise die Kosten einer Katarakt-OP. Im Regelfall werden die Kosten für eine Basis-Diagnostik, Basis-Voruntersuchungen, die Operation samt Einsetzen einer Standardlinse (sphärische Monofokallinse) sowie die Nachbehandlung übernommen. Viele private Krankenversicherungen übernehmen zusätzlich sogar die Kosten für spezielle Voruntersuchungen (z.B. die optische Kohärenztomografie) sowie das Einsetzen von Premium-Linsen (auch Sonderlinsen genannt). Da sich die Konditionen der Krankenkassen deutlich unterscheiden, raten wir Ihnen, sich vorab bei Ihrer privaten Krankenkasse zu informieren.
Übernehmen privaten Krankenkassen die Kosten für eine refraktive Augenlaser-OP oder Linsenimplantation?
In der Regel beteiligen sich private Krankenversicherungen an den Kosten einer Augenlaser-Behandlung oder Linsenimplantation. Welche Kosten Ihre private Krankenkasse übernimmt, ist von den tariflich vereinbarten Leistungsbeschränkungen abhängig.
In der Regel werden „medizinisch notwendig“ Behandlungen von privaten Krankenkassen übernommen. Bei einer Fehlsichtigkeit kann die private Krankenversicherung sogar zur Übernahme der Kosten einer Femto-LASIK-Operation nach dem BGH Urteil vom 29.03.2017 (Az.: IV ZR 533/15) verpflichtet sein. Seit dem genannten BGH-Urteil reicht es bei einer LASIK-OP nicht mehr aus, dass private Krankenversicherungen darauf verweisen, dass anstelle der OP auch Hilfsmittel wie Brille oder Kontaktlinsen getragen werden können. Denn wenn ein Heilmittel (Augen-OP) existiert, reicht der Verweis auf das Hilfsmittel nicht mehr als Begründung der Versicherer aus, die Kostenübernahme zu verweigern. Allerdings können in einigen Fällen die Kostenübernahme einer OP beispielsweise auch das Einreichen von Brillenrechnungen in den darauffolgenden Jahren beeinflussen oder die Krankenkasse andere Gründe zur Verweigerung der Kostenübernahme vorbringen.
Egal ob Katarakt-OP oder die Korrektur einer Fehlsichtigkeit durch eine Augenlaser-OP bzw. Linsenimplantation: Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall, sich vorab mit Ihrer privaten Krankenkasse in Verbindung zu setzen und die tariflich vereinbarten Leistungsgrenzen zu erfragen. Zudem können Sie durch das Einreichen eines Kostenvoranschlags bei Ihrer privaten Krankenkasse oder Zusatzversicherung genau klären, welche Kosten übernommen werden.
kommentieren